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Änderung Waffenrecht - Kein Strafregisterauszug mehr benötigt für WES / ABK "klein"
28.01.2023Seit dem 23. Januar 2023 muss kein Strafregisterauszug mehr beigelegt werden wenn man ein Gesuch für einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung "klein" einreicht.
Details sind den aktuellen Antragsformularen auf der Website der Kantonspolizei Zürich zu entnehmen: Kapo Zürich - Umgang mit Waffen