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Vernehmlassung zum neuen Waffenrecht läuft noch bis zum 5. Januar 2018

Rossel Dirk 21.12.2017

Ende September hat der Bundesrat seinen Vorschlag zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie in die Vernehmlassung geschickt. Nun hat der Schweizer Schiesssportverband seine entsprechende Vernehmlassungsantwort formuliert.

 

Die Frist zur Einreichung von Vernehmlassungsantworten zur «Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie» dauert bis am 5. Januar 2018. Bis zu diesem Zeitpunkt können sich Kantonalschützenverbände, Schiesssportvereine, aber auch Privatpersonen zum Gesetzesentwurf des Bundesrates äussern.

Auf www.swissshooting.ch/desktopdefault.aspx/tabid-85/48_read-12759/ bietet der SSV die Vorlage einer Vernehmlassungsantwort in allen drei Landessprachen.

Wichtig: Die gelb markierten Passagen sind zu ändern resp. zu personalisieren. Gegebenenfalls kann und darf man diese Vorlage zudem mit eigenen Ergänzungen und Stellungnahmen individualisieren.

 

Jede Vernehmlassungsantwort erhöht den Druck auf den Bundesrat, die Gesetzesvorlage den Wünschen der Schützinnen und Schützen anzupassen.

 

 

Weitere Vernehmlassungsantworten und Vorlagen  sind hier zu finden:

 

 SSV - Vernehmlassungsantwort

 

Finger weg vom Schweizer Waffenrecht - Vernehmlassungsantwort

 

Schweizer Verband für Dynamisches Schiessen - Vernehmlassungsantwort

 

Berner Schiesssportverband - Vorlage Vernehmlassungsantwort