Vernehmlassung zum neuen Waffenrecht läuft noch bis zum 5. Januar 2018
21.12.2017Ende September hat der Bundesrat seinen Vorschlag zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie in die Vernehmlassung geschickt. Nun hat der Schweizer Schiesssportverband seine entsprechende Vernehmlassungsantwort formuliert.
Die Frist zur Einreichung von Vernehmlassungsantworten zur «Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie» dauert bis am 5. Januar 2018. Bis zu diesem Zeitpunkt können sich Kantonalschützenverbände, Schiesssportvereine, aber auch Privatpersonen zum Gesetzesentwurf des Bundesrates äussern.
Auf www.swissshooting.ch/
Wichtig: Die gelb markierten Passagen sind zu ändern resp. zu personalisieren. Gegebenenfalls kann und darf man diese Vorlage zudem mit eigenen Ergänzungen und Stellungnahmen individualisieren.
Jede Vernehmlassungsantwort erhöht den Druck auf den Bundesrat, die Gesetzesvorlage den Wünschen der Schützinnen und Schützen anzupassen.
Weitere Vernehmlassungsantworten und Vorlagen sind hier zu finden:
Finger weg vom Schweizer Waffenrecht - Vernehmlassungsantwort
Schweizer Verband für Dynamisches Schiessen - Vernehmlassungsantwort