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COVID-19 Massnahmen PSVD für Indoor Schiessanlagen

Rossel Dirk 06.10.2021

COVID-19 Massnahmen des PSVD für Indoor Schiessanlagen: (Gültig ab 13.09.2021, bis auf Widerruf)

Allgemeine Verhaltensregeln:

• Die allgemeinen Verhaltensregeln des BAG, zum Schutz vor COVID-19 sind weiterhin zu befolgen
• Nur symptomfreie Personen erscheinen zum Training / Wettkampf
• Es kommt die 3G-Regel zum Einsatz: nur geimpfte, genesene oder getestete Schützen können am Training teilnehmen
• Hände desinfizieren, vor und nach der Schiessübung

 

Spezielle Regeln für die Schiessanlage Werlen:  

• Solange sich der Schütze im Schiessstand befindet, empfiehlt der PSVD, das Tragen einer Maske. Direkt an der Schiessposition (Ladebank) muss keine Maske getragen werden
• Es wird eine Eingangskontrolle durchgeführt, wo das COVID-19 Zertifikat vorgewiesen werden muss
• Jede anwesende Person (Schützen und Besucher), muss sich, in die Präsenzliste eintragen (Contact-Tracing)
• Personen, die sich fahrlässig oder mutwillig, nicht an die genannten Massnahmen halten, können vom Schützenmeister aus dem Schiessstand verwiesen werden. (Statuten PSVD Anhang B)

 

PSV Dübendorf

Der Vorstand
Dübendorf, 15.09.2021